{"id":378,"date":"2023-07-26T10:54:33","date_gmt":"2023-07-26T08:54:33","guid":{"rendered":"https:\/\/aschaffenburg.fau.org\/?p=378"},"modified":"2023-07-26T10:54:33","modified_gmt":"2023-07-26T08:54:33","slug":"kuendigung-nicht-einfach-hingenommen-guetliche-einigung-zum-vorteil-unseres-mitglieds","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/aschaffenburg.fau.org\/?p=378","title":{"rendered":"K\u00fcndigung nicht einfach hingenommen: g\u00fctliche Einigung zum Vorteil unseres Mitglieds"},"content":{"rendered":"\n<p>Sie sind gek\u00fcndigt. Dies wurde einer Kollegin aus einem mittelst\u00e4ndischen Unternehmen im Landkreis Aschaffenburg in einem Gespr\u00e4ch Ende Mai mitgeteilt. Die schriftliche K\u00fcndigung zum 30. Juni wurde ihr unmittelbar \u00fcbergeben.<br>Die Kollegin hatte damit nicht gerechnet und war entsprechend \u00fcberrumpelt. Doch statt die K\u00fcndigung einfach hinzunehmen, wandte sie sich an unsere gewerkschaftliche Erstberatung mit der Frage nach Handlungsm\u00f6glichkeiten.<br>Im Beratungsgespr\u00e4ch stellte sich heraus, dass im Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter besch\u00e4ftigt sind und somit das K\u00fcndigungsschutzgesetz greift.<br>Somit ist eine ordentliche K\u00fcndigung nur aus personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gr\u00fcnden m\u00f6glich. Da aus Sicht unseres Beratungsteams keiner diese Gr\u00fcnde gegeben war, wurde der Kollegin das Einreichen einer K\u00fcndigungsschutzklage empfohlen. Versehen mit dem Hinweis, dass sie dies alleine oder als Mitglied mit Unterst\u00fctzung unserer Gewerkschaft tun kann.<br>Die Kollegin entschied sich f\u00fcr letzteres.<\/p>\n\n\n\n<p>Da sie auf Grund des zerr\u00fcttenden Vertrauensverh\u00e4ltnis gegen\u00fcber ihrem Arbeitgeber kein Interesse am Fortbestehen des Arbeitsverh\u00e4ltnis hatte, wurde ein entsprechendes Ziel und die weitere Vorgehensweise ausgearbeitet.<\/p>\n\n\n\n<p>Mitte Juli fand die G\u00fcteverhandlung in der Aschaffenburger Kammer des Arbeitsgericht W\u00fcrzburgs statt, in welchem sich unser Mitglied durch einen unserer Sekret\u00e4re vertreten lies. Nach nur 20 Minuten stand die g\u00fctliche Einigung und unser Mitglied akzeptierte eine unwiderrufliche Freistellung mit K\u00fcndigung zu Ende Juli bei voller Bezahlung. Auch ein vorenthaltener Lohnanteil aus Juni 2023 wird durch den Arbeitgeber voll beglichen, sowie ein wohlwollendes Arbeitszeugnis ausgestellt.<\/p>\n\n\n\n<p>Beispiele wie dieses zeigen auf, wie wichtig es ist bei einer K\u00fcndigung nicht gleich den Kopf in den Sand zu stecken.<br>Es gilt einen k\u00fchlen Kopf zu bewahren und nicht in Stress zu verfallen. Ab dem Tag des Erhalts einer schriftlichen K\u00fcndigung bleiben 21 Tage Zeit um eine K\u00fcndigungsschutzklage einzureichen.<\/p>\n\n\n\n<p>Genug Zeit also, um eine gewerkschaftliche Beratung aufzusuchen und die K\u00fcndigung genauer unter die Lupe zu nehmen. Denn: rechtsunwirksame K\u00fcndigungen sind keine Ausnahmen. Und niemand muss sich \u00fcber den Tisch ziehen lassen.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Fragen ist unser Beratungsteam unter <a href=\"mailto:fauab-beratung@fau.org\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">fauab-beratung@fau.org<\/a> erreichbar.<\/p>\n\n\n\n<p>Unserem nach der Verhandlung sichtlich erleichtertem Mitglied, w\u00fcnschen wir einen weiter angenehmen lohnarbeitsfreien Juli.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sie sind gek\u00fcndigt. Dies wurde einer Kollegin aus einem mittelst\u00e4ndischen Unternehmen im Landkreis Aschaffenburg in einem Gespr\u00e4ch Ende Mai mitgeteilt. Die schriftliche K\u00fcndigung zum 30. Juni wurde ihr unmittelbar \u00fcbergeben.Die Kollegin hatte damit nicht gerechnet und war entsprechend \u00fcberrumpelt. 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