Mitglied werden

Als Basisgewerkschaft sind wir auf die Beteiligung und den Einsatz unserer Mitglieder angewiesen. Doch auch eine passive Mitgliedschaft ist grundsätzlich möglich.

Voraussetzungen für die Mitgliedschaft

  • Ich bin ArbeiterIn. Gemeint sind alle Erwerbstätigen, Erwerbslosen, Lohnabhängigen, (Schein-)Selbstän­digen, Auszubildenden und RentnerInnen.
  • Ich bin kein/e ArbeitgeberIn oder leitende/r AngestellteR mit der Möglichkeit, andere Menschen einzustellen oder zu entlassen (siehe BetrVG § 5. (2) 1. und 2. sowie (3) 1. und 2.).
  • Ich übe keine Tätigkeiten aus, die im Widerspruch zu den Zwecken und Zielen der FAU stehen.
  • Ich unterstütze die Grundsätze der FAU und werde mich ihren Strukturen/Beschlüssen entsprechend verhalten.
  • Ich habe die Satzung der FAU Aschaffenburg, sowie Statuten und Prinzipien der FAU zur Kenntnis genommen und stimme diesen zu.

Vorteile der Mitgliedschaft

  • Gewerkschaftliche Beratung bei Fragen zu deinem Arbeitsverhältnis
  • Tatkräftige Solidarität: Unterstützung in deinem Arbeitskonflikt von den anderen Mitgliedern
  • Rechtsschutz: Unterstützung in juristischen Streitfällen, die aus der gewerkschaftlichen Aktivität entstehen
  • Streikunterstützung : Für größere Kämpfe gibt es größere Geldtöpfe auf Regional- und Bundesebene der FAU.
  • Bildungs- und Schulungsangebote zur Organisierung am Arbeitsplatz, Gewerkschafts- und
    Arbeitsrecht
  • Basisdemokratische Mitbestimmungsrechte: Gleichberechtigt mit anderen kannst du über die Angelegenheiten in der FAU mitbestimmen
  • Nutzung unseres Büros und technischer Infrastruktur

Mitgliedsantrag

Um Mitglied zu werden, musst du einen Mitgliedsantrag ausfüllen und dem Sekretariat des Aschaffenburger Syndikats zukommen lassen. Dafür gibt es entweder das Webformular oder die Papierversion. Die Papierversion kannst du dir als PDF-Datei herunterladen, ausdrucken und an folgende Adresse schicken:

FAU Aschaffenburg
Weißenburgerstraße 44
63739 Aschaffenburg

Nach Erhalt deines Antrags wird dieser bearbeitet, was ein paar Tage in Anspruch nehmen kann. Nach Bestätigung durch unsere Mitgliederverwaltung gilt die Mitgliedschaft bis Eingang des ersten Beitrages als vorläufig.

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