Sie sind gekündigt. Dies wurde einer Kollegin aus einem mittelständischen Unternehmen im Landkreis Aschaffenburg in einem Gespräch Ende Mai mitgeteilt. Die schriftliche Kündigung zum 30. Juni wurde ihr unmittelbar übergeben.
Die Kollegin hatte damit nicht gerechnet und war entsprechend überrumpelt. Doch statt die Kündigung einfach hinzunehmen, wandte sie sich an unsere gewerkschaftliche Erstberatung mit der Frage nach Handlungsmöglichkeiten.
Im Beratungsgespräch stellte sich heraus, dass im Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt sind und somit das Kündigungsschutzgesetz greift.
Somit ist eine ordentliche Kündigung nur aus personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gründen möglich. Da aus Sicht unseres Beratungsteams keiner diese Gründe gegeben war, wurde der Kollegin das Einreichen einer Kündigungsschutzklage empfohlen. Versehen mit dem Hinweis, dass sie dies alleine oder als Mitglied mit Unterstützung unserer Gewerkschaft tun kann.
Die Kollegin entschied sich für letzteres.
Da sie auf Grund des zerrüttenden Vertrauensverhältnis gegenüber ihrem Arbeitgeber kein Interesse am Fortbestehen des Arbeitsverhältnis hatte, wurde ein entsprechendes Ziel und die weitere Vorgehensweise ausgearbeitet.
Mitte Juli fand die Güteverhandlung in der Aschaffenburger Kammer des Arbeitsgericht Würzburgs statt, in welchem sich unser Mitglied durch einen unserer Sekretäre vertreten lies. Nach nur 20 Minuten stand die gütliche Einigung und unser Mitglied akzeptierte eine unwiderrufliche Freistellung mit Kündigung zu Ende Juli bei voller Bezahlung. Auch ein vorenthaltener Lohnanteil aus Juni 2023 wird durch den Arbeitgeber voll beglichen, sowie ein wohlwollendes Arbeitszeugnis ausgestellt.
Beispiele wie dieses zeigen auf, wie wichtig es ist bei einer Kündigung nicht gleich den Kopf in den Sand zu stecken.
Es gilt einen kühlen Kopf zu bewahren und nicht in Stress zu verfallen. Ab dem Tag des Erhalts einer schriftlichen Kündigung bleiben 21 Tage Zeit um eine Kündigungsschutzklage einzureichen.
Genug Zeit also, um eine gewerkschaftliche Beratung aufzusuchen und die Kündigung genauer unter die Lupe zu nehmen. Denn: rechtsunwirksame Kündigungen sind keine Ausnahmen. Und niemand muss sich über den Tisch ziehen lassen.
Bei Fragen ist unser Beratungsteam unter fauab-beratung@fau.org erreichbar.
Unserem nach der Verhandlung sichtlich erleichtertem Mitglied, wünschen wir einen weiter angenehmen lohnarbeitsfreien Juli.