Betriebsratswahlen 2026

Zwischen dem 1. März und 31. Mai 2026 finden die nächsten regulären Betriebsratswahlen in Deutschland statt.
Laut einer aktuellen Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft, sind Betriebsräte in nur noch 7 Prozent der Betriebe anzutreffen. Somit wird etwa jeder dritte Beschäftigte in der Privatwirtschaft noch von einem Betriebsrat vertreten. 1996 war es noch knapp jede:r zweite Beschäftigte gewesen.

Unsere Haltung zu Betriebsräten ist aufgrund des dahinter stehenden Stellvertretungsprinzips und der gesetzlichen Einhegung kritisch und eine Teilnahme an Betriebsratswahlen durch FAU-Listen lehnen wir ab. Dennoch gibt es betriebliche Situationen, in denen eine Mitarbeit im Betriebsrat sinnvoll sein kann. So sind auch Mitglieder der FAU in Gremien vertreten.

Kandidatur: Ja? Nein? Vielleicht doch?

Allen die mit der Überlegung spielen für den Betriebsrat zu kandidieren und über noch keine Erfahrungen in der Betriebsratsarbeit verfügen oder einen Betriebsrat neu gründen wollen, sei empfohlen, sich vorab zu informieren.
Denn auch wenn ein Betriebsrat ein starkes Werkzeug im Kampf zur Verbesserungen von Arbeitsbedingungen sein kann, birgt es auch die Gefahr von Frust und Enttäuschung.

Vor allem dann, wenn man sich aus der Betriebsratsarbeit mehr erhofft, als der Rahmen des Betriebsverfassungsgesetz überhaupt hergibt.
Zumal wir in der Praxis auch immer wieder erleben, dass Kolleg:innen mittels Betriebsrat Themen in Angriff nehmen wollen, für welche das Gremium nicht zuständig ist, bzw. unter das Aufgabengebiet von Gewerkschaften fallen.

Beratungstermin vereinbaren

Wir bieten allen, die sich gemeinsam mit anderen für bessere Arbeitsbedingungen einsetzen wollen, eine gewerkschaftliche Beratung zum Thema an.
Neben einer allgemeinen Einführung erläutern wir Beratungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte und stellen diese anhand von Praxisbeispielen aus dem betrieblichen Alltag vor.

Eine Beratung kann als Einzelgespräch oder als Infoveranstaltung für mehrere Kolleg:innen gestaltet werden. Interessierte können sich zwecks Terminvereinbarung per Email an fauab-beratung@fau.org wenden.

Auch wenn der reguläre Wahltermin noch in weiter Ferne scheint: es lohnt sich frühzeitig zu informieren um im Fall der Fälle gesetzte Fristen nicht auf den letzten Drücker einhalten zu müssen. Denn die Vorbereitung und Durchführung einer Betriebsratswahl ist auch ohne Zeitdruck stressig genug und will gut überlegt sein.